Benutzung

 

Die Leseranmeldung und Ausleihe der Medien ist  kostenlos!

(mit Ausnahme der Säumnisgebühren)

 

Internet

Der WebOPAC (Online-Dienst) der Bücherei ist seit August 2016 auf dem neuesten Stand der Dinge und verfügt nun über angenehme Features. Der Leser kann sich in sein Konto einloggen und sich über seine entliehenen und vorbestellten Bücher informieren und ggf. verlängern, im gesamten Medienbestand recherchieren und die Neuerwerbungen studieren.

 

Die Homepage der Bücherei hat folgende Internet-Adresse: www.gemeindebuecherei-feldkirchen.de oder alternativ

www.buecherei-feldkirchen-westerham.de.

Die Homepage wird ehrenamtlich gestaltet und aktualisiert von Büchereimitarbeiterin Elfi Weidl - webdesign-weidl.de.

 

Die Online-Ausleihe funktioniert über den Link www.leo-sued.de

 

Den Benutzern steht ein Internetplatz zur Verfügung.

Dieser befindet sich im 2. OG auf der linken Seite.

 


Fernleihe

Bücher, die in der Gemeindebücherei nicht vorhanden sind, können im Rahmen der "Fernleihe" aus den großen bayerischen staatlichen Bibliotheken beschafft werden.

2014 waren es 83 (2013: 95) Bücher, vor allem für Facharbeiten, aber auch für die berufliche und private Fortbildung.

Antolin

Seit 2009 werden alle einschlägigen Bücher im Rahmen der Leseförderung vor allem für Grundschüler mit Antolin-Etiketten ausgestattet.

Da bei der Einarbeitung viele der neuen Bücher noch nicht bei Antolin gelistet sind, muss mehrmals jährlich eine Aktualisierung erfolgen.


BIX - Büchereivergleich

Die Gemeindebücherei beteiligte sich für das Berichtsjahr 2010 zum achten Mal an einem bundesweiten, freiwilligen Büchereivergleich.

Als einzige ehrenamtlich geführte Bücherei Deutschlands konnte sie in der Größenklasse der Büchereien in Orten mit bis zu 15.000 Einwohnern bei 17 Büchereien einen beachtlichen 6. Platzbelegen (2010: 8. Platz).

Im Rang Entwicklung, bei dem die Neuerwerbungen im Vordergrund stehen, belegte sie wieder den 1. Platz; unter dem Durchschnitt dagegen liegen die Öffnungszeiten und vor allem die Fläche.



Satzung über die Benutzung

Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Feldkirchen-Westerham

Vom 18.12.2019

 

Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende

 

Satzung:

 

§ 1 Allgemeines

(1) Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham.

(2) Sie dient durch die Bereitstellung von Medien und durch ihre Informationsvermittlung dem kulturellen Leben der Gemeinde sowie der allgemeinen Information, der Fort-, Aus- und Weiterbildung, dem Studium, der Berufsausübung und der Freizeitgestaltung der Bürger.

(3) Die Bücherei kann von jedermann im Rahmen der Regelungen der Satzung genutzt werden.

(4) Die Öffnungszeiten werden ortsüblich sowie ergänzend dazu durch Aushang am Eingang der Bücherei und auf der Homepage bekannt gemacht.

(5) Das Benutzungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts.

 

§ 2 Anmeldung

(1) Der Benutzer meldet sich persönlich an. Bei der Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis oder ein gleichgestelltes Ausweisdokument

vorzulegen. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters, der dem

Benutzungsverhältnis zustimmt, sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung der Gebühren verpflichtet.

(2) Juristische Personen melden sich durch einen schriftlichen Antrag ihres Vertretungsbevollmächtigten an.

(3) Der Benutzer erkennt die Benutzungssatzung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an.

(4) Durch die Unterschrift des Bevollmächtigten einer Institution gilt die Anerkennung dieser Benutzungssatzung auch mit Wirkung für die gesamte Institution.

(5) Änderungen zur Benutzungssatzung werden ortsüblich bekannt gemacht.

(6) Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

 

§ 3 Benutzerausweis

(1) Der Benutzer erhält einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird. Dieser Ausweis ist nicht übertragbar und ist Eigentum der Gemeindebücherei.

(2) Jeder Wohnungs- und Namenswechsel ist unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bücherei sofort zu melden.

(4) Für den Ersatz eines verlorenen Ausweises ist eine Gebühr zu zahlen (siehe Gebührensatzung).

(5) Bei missbräuchlicher Nutzung eines Benutzerausweises haftet der eingetragene Benutzer.

(6) Im Falle eines Ausschlusses von der Benutzung oder bei Wegfall der Benutzungsvoraussetzungen ist der Ausweis zurückzugeben. Eine Rückzahlung eventuell vom Benutzer bereits entrichteter Gebühren ist ausgeschlossen.

 

§ 4 Ausleihe

(1) Die Ausleihe von Büchern und anderen Medien erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Benutzerausweises.

(2) Die Ausleihe der Medien erfolgt kostenlos. Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen Säumnisgebühren (siehe Gebührensatzung).

(3) Jeder Benutzer kann bis zu 20 Medien ausleihen. Im Einzelfall kann die Bücherei Ausnahmen bestimmen und genehmigen.

(4) Die Leihfrist beträgt für Bücher und Spiele vier Wochen. Alle anderen Medien können zwei Wochen ausgeliehen werden. Im Einzelfall kann die Bücherei Ausnahmen bestimmen und genehmigen.

(5) Eine Verlängerung der Leihfrist ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt. Im Einzelfall kann die Bücherei Ausnahmen bestimmen und genehmigen.

(6) Ausgeliehene Medien können kostenlos vorbestellt werden. Im Einzelfall kann die Bücherei Ausnahmen bestimmen und genehmigen. Der Benutzer wird benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereitliegt. Sollte das Medium innerhalb einer Woche nicht ausgeliehen werden, wird es wieder der Ausleihe zur Verfügung gestellt.

(7) Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Bestimmungen des Urheberrechts oder sonstiger Rechte Dritter zu beachten. Er stellt die Gemeindebücherei und deren Träger diesbezüglich von der Haftung frei.

(8) Medien, die sich nicht im Bestand der Gemeindebücherei befinden, können im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden „Richtlinien für den Bayerischen Leihverkehr" (in der Bücherei einsehbar) besorgt werden (Kosten siehe Gebührensatzung). Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das vorbestellte Medium zur Abholung bereitliegt.

(9) Die Medien sind spätestens mit Ablauf der Leihfrist zurückzugeben. Bei Überschreiten der Leihfrist entstehen für den Benutzer — unabhängig von einer Mahnung — Kosten.

(10) Kosten, die sich aus der Benutzung der Gemeindebücherei ergeben, sind in der Gebührensatzung geregelt.

 

§ 5 Behandlung der Medien, Beschädigung, Verlust und Haftung

(1) Der Benutzer ist verpflichtet, sich vor der Ausleihe vom ordnungsgemäßen Zustand derMedien zu überzeugen, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust,Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Auch Markierungen und Randvermerke gelten als Beschädigung. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstehen.

(2) Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien und Programme entstehen.

 

§ 6 Hausordnung und Hausrecht

(1) Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bücherei so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird.

(2) Rauchen, sowie das Mitbringen von Essen und Getränken, ist nicht gestattet.

(3) Tiere dürfen nicht in die Bücherei mitgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind Assistenzhunde.

(4) Die Bücherei haftet nicht für den Verlust von Geld und Wertgegenständen.

(5) Die Leitung der Bücherei übt das Hausrecht aus; die Ausübung kann auf die Mitarbeiter übertragen werden.

(6) Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.

 

§ 7 Ausschluss von der Benutzung

(1) Personen, die gegen diese Benutzungssatzung oder die Anordnungen des Büchereipersonals verstoßen, können von der Bücherei auf Dauer oder für begrenzteZeit von der Benutzung der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bücherei ausgeschlossen werden.

(2) Nach dem Ableben einer Person oder einer 10-jährigen Inaktivität wird das Leserkonto stillgelegt.

 

§ 8 Nutzung des digitalen Bibliotheksverbundes LEO-SUED

(1) Der Benutzer kann die digitalen Inhalte des Verbundes nutzen.

(2) Es gelten die AGBs des Anbieters.

 

§ 9 Gebühren

(1) Gebühren, die sich aus der Nutzung der Gemeindebücherei ergeben, sind in der Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Benutzung der Bücherei derGemeinde Feldkirchen-Westerham geregelt.

(2) Neben den Gebühren sind von den Nutzern weitere entstandene Kosten und Auslagen für

besondere Leistungen zu bezahlen.

 

§ 10 Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Feldkirchen-Westerham, den 19.12.2019

Gemeinde Feldkirchen-Westerham

 

Hans Schaberl

Erster Bürgermeister


Satzung über die Erhebung von Gebühren

 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der

Bücherei der Gemeinde Feldkirchen-Westerham

Vom 18.12.2019

(Büchereigebührensatzung)

 

Aufgrund der Art. 1, 2 abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Feldkirchen-Westerham folgende Satzung:

 

§ 1 Gebührenpflicht

 

(1) Für das Ausleihen von Büchern und anderen Medien im Rahmen der in der Benutzungssatzung geregelten Ausleihfristen, sowie für die Erstausstellung von Benutzerausweisen werden keine Gebühren erhoben. Die Erhebung von Verspätungsgebühren und anderen Entgelten erfolgt nach Maßgabe dieser Satzung.

(2) Entstehen durch die Nutzung oder durch Leistungen für einen Nutzer Auslagen, so sind diese neben den Gebühren zu ersetzen.

 

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer die Gemeindebücherei benutzt. Im Übrigen ist Gebührenschuldner, wer den Auftrag zur Erbringung einer Leistung erteilt oder wer die Kosten sonst veranlasst hat.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

 

§ 3 Entstehen und Fälligkeit

(1) Die Verspätungs- und die sonstigen Gebühren und Auslagen entstehen mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. mit Erfüllung der Voraussetzungen nach dieser Satzung.

(2) Sämtliche Gebühren und Entgelte sind mit ihrem Entstehen zur Zahlung fällig.

 

§ 4 Gebührenhöhe, Gebührenmaßstab

(1) Als Gebühren werden erhoben

Nr. 1 : Ersatzausstellung eines Benutzerausweises : 1,00 €

Nr. 2 : Je Leihschein der Fernleihe : 3,00 €

Nr. 3 : Verlust eines Mediums, bzw. Teile davon : mindestens 2,00 € Bearbeitungsgebühr

Nr. 4 : Überschreiten der Leihfrist bei DVDs und Blu-rays je angefangener Versäumniswoche und je Medium : 1,00 €

Nr. 5 : Überschreiten der Leihfrist bei allen anderen Medien je angefangener Versäumniswoche und je Medium : 0,50 €

(2) Trifft den Gebührenschuldner an der Leihfristüberschreitung nachweislich kein Verschulden, werden keine Versäumnisgebühren erhoben.

(3) Die geschuldeten Gebühren werden alle 14 Tage angemahnt. Für die Erinnerungsschreiben entstehen jeweils Gebühren in Höhe von 2,50 €.

(4) Ab dem dritten Erinnerungsschreiben erfolgt dieses per Einschreiben. Hierfür wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 7,50 € erhoben.

 

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Feldkirchen-Westerham, den 19.12.2019

Gemeinde Feldkirchen-Westerham

 

Hans Schaberl

Erster Bürgermeister